Gemeinschaft
Wir versuchen eine Balance zwischen individueller Freiheit und gemeinschaftlichem Zusammenleben zu finden, ohne dass Abhängigkeiten entstehen und streben daher eine konsensorientierte Gemeinschaft an, in der die Betonung auf Eigenverantwortung und Selbstständigkeit liegt. So streben wir eine klare Trennung von Individualität und Gemeinschaftswohl an, um aus dieser Freiheit heraus, ganz bewusst ein freiwilliges, harmonisches Miteinander zu kreieren. Dafür braucht es Vertrauen, Offenheit und die Bereitschaft zur kommunikativen Auseinandersetzung mit Kompromissbereitschaft. Dabei geht es nicht darum, sich einer Mehrheit oder einer Autorität zu unterwerfen sondern aus einer Gleichberechtigung einen Konsens zu finden, der vielleicht nicht immer den Idealvorstellungen des Einzelnen entspricht, aber mit dem jedes Mitglied leben kann, ohne sich ausgeschlossen oder überstimmt zu fühlen. Um dies zu gewährleisten, braucht es klare und transparente Grundsätze, auf die jede schwierige Entscheidungsfindung zurückgeführt werden kann
Wenn keine einstimmige Entscheidung getroffen werden kann, sollte es zu einer Grundsatzentscheidung kommen. Eine Grundsatzentscheidung ist der kleinste gemeinsame Nenner. Dies ist weder eine emotionale noch eine rationale Entscheidung, sondern eine Entscheidung auf den Grundsätzen, die jeder akzeptiert und für wichtig empfindet.
Grundsätze
- Der Einzelne dient der Gemeinschaft, nicht andersherum.
- Der Einzelne ist komplett unabhängig von der Gemeinschaft, nutzt die Dinge der Gemeinschaft und trägt zum Wachstum der Gemeinschaft bei
- Es entsteht keine Bindung an die Gemeinschaft und keine Verpflichtung durch die Gemeinschaft durch das Einkaufen in Haus, Land oder Investition.
- Ein privater individueller Nutzen wird nicht von der Gemeinschaft getragen, auch wenn die Gemeinschaft davon profitiert. (siehe 2)
- Jeder sorgt für sich und sein Wohl als erstes, damit darauf das Wohl der Gemeinschaft aufbauen und sich mit dem individuellem Wohl verbinden kann.
- In der Miete enthalten sind die Kosten für Verbrauch wie Strom und Internet, aber keine Verpflichtung der Bereitstellung. Die Mietzahlungen sind nicht profitorientiert, sondern dienen zur Kostendeckung und als Ausgleich für getätigte Investition (seitens der Grundstücksbesitzer)
1. Vision
Die Gründung einer Konsensgemeinschaft freier und eigenständiger Menschen, die sich bewusst dafür entscheiden, in respektvoller Koexistenz miteinander zu leben. Unser Ziel ist es, einen Raum zu schaffen, in dem Individualität, Selbstverantwortung und gemeinschaftliches Miteinander in Einklang stehen – ohne Abhängigkeiten, Besitzansprüche oder Machtgefälle.
2. Grundprinzipien
a. Eigenständigkeit und Selbstverantwortung
Jede Person lebt hier aus einer Haltung der Eigenverantwortung heraus. Jedes Mitglied ist für das eigene Leben, Wohlergehen und Handeln selbst verantwortlich – emotional, finanziell und organisatorisch. Der Einzelne ist komplett unabhängig von der Gemeinschaft, nutzt die Dinge der Gemeinschaft und trägt zum Wachstum der Gemeinschaft bei.
b. Freiwillige Gemeinschaft
Unsere Gemeinschaft ist freiwillig und basiert auf gegenseitigem Respekt, nicht auf Verpflichtung. Jedes Mitglied bringt sich aus freiem Entschluss mit den eigenen Fähigkeiten und Ressourcen ein – zum Nutzen des Ganzen, nicht aus Pflicht.
c. Keine Besitzverhältnisse an Grund und Boden
Das Grundstück sowie die bestehenden Häuser bleiben im Besitz der Gründer oder später einer treuhänderischen Struktur, die der Gemeinschaft verpflichtet ist. So wird verhindert, dass es keine Machtkonzentration gibt und kein individueller Besitzanspruch die Gemeinschaft gefährdet.
d. Individuelle Wohnräume – kollektiver Raum
Jede Person oder Familie hat ihren eigenen, klar abgegrenzten Wohn- und Lebensbereich. Alle anderen Bereiche werden gemeinschaftlich genutzt und liegen in der Verantwortung der Gemeinschaft. Die Trennung dieser Bereiche schützt die Privatsphäre und schafft Klarheit. In der Miete für individuelle Wohnräume enthalten sind die Kosten für Verbrauch wie Strom und Internet, aber keine Verpflichtung der Bereitstellung. Die Mietzahlungen sind nicht profitorientiert, sondern dienen zur Kostendeckung und als Ausgleich für getätigte Investition (seitens der Grundstücksbesitzer)
3. Entscheidungsfindung (siehe Regelung zur Entscheidungsfindung)
Entscheidungen werden nicht durch eine Mehrheit getroffen, sondern auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Prinzipien und Konsensprozessen. Wo Konsens nicht möglich ist, gilt: Keine Entscheidung ist besser als eine ungetragene Entscheidung.
Alle Grundsatzentscheidungen bedürfen einer sorgfältigen Reflexion, klarer Kommunikation und der Zustimmung aller Betroffenen. Prinzipien können angepasst werden, wenn alle Beteiligten dem zustimmen.
4. Ein- und Austritt
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt im Einklang mit den Grundwerten der Gemeinschaft. Dabei ist entscheidend, dass neue Personen die bestehenden Prinzipien mittragen können und wollen.
Beim Austritt eines Mitglieds besteht keine Verpflichtung der Gemeinschaft zur Rückerstattung von eingebrachtem Kapital, es sei denn, dies wurde im Vorfeld schriftlich vereinbart. Investitionen in persönliche Räume geschehen auf eigenes Risiko, sofern nichts anderes gemeinschaftlich beschlossen wurde. Dabei bleiben bewegliche Objekte in Besitz des Käufers. Umbauten bzw. nicht bewegliche Objekte gehen anspruchslos in den Besitz der Gemeinschaft über.
5. Beitrag zur Gemeinschaft
Jedes Mitglied bringt sich nach eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten ein. Dies kann durch Arbeit, Ideen, Organisation, Pflege von Raum, sozialen Austausch oder finanzielle Mittel geschehen. Es gibt keine Erwartungshaltung an spezifische Leistungen, wohl aber die Einladung, sich dem Gemeinsamen zu widmen. Idealerweise geschieht die Einbringung auf der Basis der Selbstständigkeit und nicht auf Hinweis oder Wunsch der Gemeinschaft.
6. Wohl des Einzelnen – Wohl des Ganzen
Das individuelle Wohl ist Grundlage einer gesunden Gemeinschaft. Gleichzeitig steht das Wohl des Ganzen über Einzelinteressen, ohne diese zu verletzen. Unsere Gemeinschaft ist jedoch nicht verantwortlich für das individuelle Glück oder Wohlergehen – jedes Mitglied trägt diese Verantwortung selbst. Die Gemeinschaft entsteht aus dem Einzelnen heraus und ordnet sich dem Gemeinwohl unter. Eigene Ansprüche stehen hinter dem Anspruch der Gemeinschaft. Ein privater individueller Nutzen wird nicht von der Gemeinschaft getragen, auch wenn die Gemeinschaft davon profitiert.